Hinweis zu Unwetter und extremen Wetterlagen!
Sie als Eltern und Sorgeberechtigte entscheiden bei Unwetterwarnungen und extremen Wetterlagen, ob der Schulweg für Ihr Kind zumutbar ist oder nicht.
Sollten Sie sich gegen eine Teilnahme Ihres Kindes am Unterricht entscheiden, teilen Sie uns dieses bitte telefonisch oder per E-Mail mit!
Das ist eine grundsätzliche Erlasslage und sie ist zu jeder Jahreszeit gültig.
(Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1
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